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BOI-Firmengründung in Thailand: Bis zu 8 Jahre steuerbefreit gründen

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Dieser Artikel ist Teil unseres großen Leitfadens: Auswandern nach Thailand – der komplette Leitfaden.

Das Board of Investment (BOI) ist Thailands staatliche Investitionsförderungsbehörde – und für Unternehmer in den richtigen Branchen der direkteste Weg zu bis zu 8 Jahren Körperschaftsteuerbefreiung, Import-Duty-Freistellung und vereinfachten Arbeitserlaubnissen ohne die übliche Thai-Mitarbeiter-Quote. Dieser Artikel zeigt, wie eine BOI-Firmengründung in Thailand Schritt für Schritt funktioniert, für wen sie sich wirklich lohnt und welche Fehler deutsche Unternehmer dabei regelmäßig machen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Über das Board of Investment (BOI) gegründete Unternehmen zahlen je nach Förderkategorie für 3 bis 8 Jahre keine Körperschaftsteuer auf die geförderten Tätigkeiten – statt regulär 20 Prozent.
  • Die volle 8-Jahres-Befreiung erhalten Projekte mit hohem Technologiegehalt (Kategorie A1 und A2), etwa Software, Advanced Manufacturing, Renewable Energy oder Medizintechnik.
  • BOI-Unternehmen dürfen zu 100 Prozent in ausländischem Eigentum stehen, importieren Maschinen zollfrei und sind von der 4:1-Thai-Mitarbeiter-Quote befreit.
  • Das BOI verlangt echte Substanz: eingezahltes Mindestkapital ab 1 Million Baht, qualifiziertes Personal und ein physisches Büro – Briefkastenstrukturen werden nicht gefördert.

BOI-Firmengründung in Thailand: Die Vorteile auf einen Blick

Wer in Thailand ein Unternehmen gründen möchte, hat grundsätzlich zwei Wege: eine normale Thai Company Limited oder eine Gesellschaft mit BOI-Zulassung. Der Unterschied ist erheblich. Eine reguläre Thai Limited zahlt vom ersten Geschäftsjahr an 20 Prozent Körperschaftsteuer auf Gewinne – gleich hoch wie in Deutschland, aber ohne die deutschen Sozialbeiträge und ohne die Bürokratie der Doppelbesteuerung bei Ausschüttungen. Das BOI ändert diese Grundlage fundamental: Geförderte Unternehmen zahlen je nach Kategorie für 3 bis 8 Jahre überhaupt keine Körperschaftsteuer. Auf einen typischen Jahresgewinn von 500.000 EUR entspricht das einer Steuerersparnis von bis zu 400.000 EUR über die Förderperiode hinweg – bevor der reguläre Satz greift.

Hinzu kommen drei weitere Vorteile, die für international operierende Unternehmer erhebliches Gewicht haben. Erstens die Import-Duty-Befreiung für Maschinen, Anlagen und Fertigungsausrüstung: Wer eine Produktionsstätte oder ein technologisches Zentrum aufbaut, spart sofort auf der Investitionsseite. Zweitens die vereinfachten Arbeitserlaubnisse: BOI-Unternehmen sind von der 4:1-Regelung befreit, die normalerweise für jeden ausländischen Facharbeiter vier Thai-Mitarbeiter vorschreibt – ein entscheidender Vorteil für spezialisierte Tech-Teams oder kleine internationale Betriebe. Drittens die Ausländerbesitzrechte: BOI-Unternehmen können zu 100 Prozent im ausländischen Eigentum stehen, ohne die sonst erforderliche Thai-Mehrheitsbeteiligung im Rahmen des Foreign Business Act.

Kombiniert man die BOI-Firmengründung mit dem LTR-Visum, ergibt sich ein steuerliches Gesamtpaket, das international kaum zu übertreffen ist: 0 Prozent auf Auslandseinkünfte des Unternehmers persönlich über das LTR, 0 Prozent Körperschaftsteuer der Gesellschaft über die BOI-Förderperiode.

Was das Board of Investment (BOI) ist

Das Board of Investment ist eine dem Premierminister direkt unterstellte Regierungsbehörde, die 1966 gegründet wurde und seitdem den Zufluss ausländischer und inländischer Investitionen in volkswirtschaftlich prioritäre Bereiche lenkt. Es handelt sich nicht um eine Finanzierungsstelle – das BOI vergibt keine Subventionen oder Darlehen –, sondern um eine Regulierungsbehörde, die bestimmten Unternehmen Steuerprivilegien und Sonderrechte gewährt.

Die rechtliche Grundlage bildet der Investment Promotion Act B.E. 2520 (1977) in seiner aktuellen Fassung. Das BOI prüft jeden Antrag nach festgelegten Kriterien: volkswirtschaftlicher Mehrwert, Technologietransfer, Kapitalintensität, Beschäftigungseffekte, Umweltverträglichkeit und regionale Verteilung. Anträge werden beim BOI-Hauptsitz in Bangkok oder in regionalen Büros eingereicht; die finale Entscheidung trifft ein BOI-Komitee auf Basis der vorgelegten Projektunterlagen.

Wichtig für die Einordnung: Das BOI ist kein Freifahrtschein. Wer eine Zulassung erhält, verpflichtet sich zur Einhaltung der im Certificate of Promotion festgelegten Bedingungen – zu Kapital, Personal, Technologie und Betriebsaufnahme innerhalb bestimmter Fristen. Werden die Bedingungen nicht erfüllt, kann das Zertifikat widerrufen werden und rückwirkend die reguläre Steuer fällig werden.

Welche Branchen das BOI fördert

Das BOI teilt geförderte Tätigkeiten in Kategorien ein. Die höchste Förderung erhalten Projekte mit besonders hohem Technologiegehalt und volkswirtschaftlichem Mehrwert (Kategorie A1 und A2), die niedrigste erhalten kapitalintensive Projekte ohne überragenden Innovationsanteil (Kategorie B1 und B2). Für deutsche Unternehmer sind vor allem vier Clusterbereiche relevant:

  • Digital Industries und Software: Softwareentwicklung, Cybersecurity, Cloud-Infrastruktur, Data Analytics, Artificial Intelligence und Digital Content fallen in der Regel in die Kategorien A1 oder A2 – mit der vollen 8-Jahres-Körperschaftsteuerbefreiung. Thailand hat sich bewusst als regionaler Tech-Hub positioniert; das BOI hat entsprechende Fast-Track-Verfahren für qualifizierte Digital-Economy-Projekte eingerichtet.
  • Advanced Manufacturing und Elektronik: Halbleiterfertigung, Präzisionsmechanik, Automobilkomponenten, Robotik und Industrieautomation werden in Kategorie A1 bis A3 eingestuft. Besonders interessant für deutsche Mittelständler, die eine Produktionsstätte in Südostasien aufbauen möchten, ohne auf europäische Qualitätsstandards zu verzichten.
  • Renewable Energy und Clean Technology: Solar, Wind, Biogas, Energy Storage und Energieeffizienzlösungen sind BOI-Prioritätsbranchen. Thailand hat ambitionierte Ziele für erneuerbare Energien und fördert entsprechende Projekte bevorzugt – inklusive Import-Duty-Befreiung für Anlagen und Materialien.
  • Biotechnologie und Medizintechnik: Pharma-Forschung, Medical Devices, Diagnostik und Gesundheitsdienstleistungen für internationale Patienten. Spitzenkliniken wie Bumrungrad – das führende Medical-Tourism-Krankenhaus Asiens – zeigen das Niveau, auf dem Thailand operiert. Ergänzend zur exzellenten privaten Krankenversorgung entsteht eine wachsende MedTech-Industrie, die ausländische Investoren aktiv sucht.

Neben diesen vier Kernclustern fördert das BOI auch Agrar-Technologie, Logistik und Infrastruktur, Bildungsdienstleistungen und qualifiziertes Tourismus-Infrastruktur. Wer unsicher ist, ob sein Geschäftsmodell BOI-fähig ist, sollte eine Vorabprüfung durch einen lokalen Berater anstellen lassen, bevor er in die vollständige Antragsausarbeitung investiert – diese Einschätzung treffen wir gern in einem persönlichen Erstgespräch.

Steuerbefreiung bis zu 8 Jahre für BOI-Unternehmen

Kurz erklärt: BOI-geförderte Unternehmen in Thailand zahlen je nach Förderkategorie für 3 bis 8 Jahre keine Körperschaftsteuer auf die geförderten Tätigkeiten. Der Standard-Höchstrahmen liegt bei 8 Jahren Körperschaftsteuerbefreiung (Kategorie A1 und A2); A3 fünf Jahre und A4 drei Jahre Befreiung – danach gilt der reguläre Satz von 20 Prozent. In besonderen Förderprogrammen (zum Beispiel im Rahmen des Eastern Economic Corridor oder über merit-based Zusätze) sind längere Zeiträume möglich. Kategorie B erhält keine Körperschaftsteuerbefreiung, aber Importzoll- und Personalvorteile.

Die Steuerbefreiung ist das Herzstück der BOI-Förderung. Das reguläre Körperschaftsteuersatz in Thailand beträgt 20 Prozent – für internationale Vergleiche: niedriger als Deutschland (ca. 30 Prozent effektiv inkl. Gewerbesteuer), vergleichbar mit der Schweiz in ungünstigen Kantonen und deutlich höher als Südzypern mit seinen 15 Prozent. Die BOI-Befreiung setzt diesen Satz für die Förderperiode auf null.

Die Dauer der Befreiung richtet sich nach der Projektkategorie:

  • Kategorie A1 (höchster Technologiegehalt, starker Innovationsbeitrag): 8 Jahre Körperschaftsteuerbefreiung ohne Umsatzobergrenze
  • Kategorie A2 (hoher Technologiegehalt): 8 Jahre Körperschaftsteuerbefreiung
  • Kategorie A3 (moderater Technologiegehalt): 5 Jahre Körperschaftsteuerbefreiung
  • Kategorie A4 (kapitalintensiv, geringerer Innovationsbeitrag): 3 Jahre Körperschaftsteuerbefreiung
  • Kategorie B1/B2: Keine Körperschaftsteuerbefreiung, aber andere Vorteile (Import-Duty-Befreiung, Ausländerbesitzrecht, vereinfachte Arbeitserlaubnisse)

Nach Ablauf der Steuerbefreiungsperiode gilt der reguläre Satz von 20 Prozent. Es gibt keine automatische Verlängerung – eine neue Förderung wäre an ein neues Projekt oder eine wesentliche Erweiterung des bestehenden Projekts geknüpft. In der Praxis strukturieren viele Unternehmen ihre Thai-Aktivitäten so, dass nach Ablauf der ersten BOI-Periode ein neues qualifizierungsfähiges Folgeprojekt bereits in der Pipeline steht. Vergleichbar mit der Firmengründung auf Zypern, wo der Non-Dom-Status eine fixe 17-Jahres-Laufzeit hat, ist die BOI-Förderung zeitlich definiert – aber wiederholbar durch strategische Projektplanung.

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Import-Duty-Befreiung und vereinfachte Arbeitserlaubnisse

Neben der Körperschaftsteuerbefreiung sind zwei Nicht-Steuer-Vorteile besonders relevant für Unternehmer, die substanziellen Betrieb in Thailand aufbauen.

Import-Duty-Befreiung für Maschinen und Anlagen: BOI-Unternehmen können Produktionsmaschinen, Spezialausrüstung und bestimmte Rohstoffe zollfrei importieren. In Thailand gelten sonst Importzölle von 5 bis 30 Prozent auf Maschinen je nach Produktgruppe. Wer eine Fertigungsstätte oder ein Technologiezentrum aufbaut und dafür europäische oder japanische Ausrüstung importiert, kann allein durch die Zollbefreiung mehrere hunderttausend Euro einsparen – noch bevor die Steuerbefreiung greift. Für Unternehmen in Advanced Manufacturing oder Renewable Energy ist dieser Vorteil oft ebenso wichtig wie die Körperschaftsteuerpause.

Vereinfachte Arbeitserlaubnisse ohne 4:1-Quote: Bei normalen Thai-Unternehmen ist das Verhältnis von Thai- zu ausländischen Mitarbeitern in der Praxis an die Erteilung von Arbeitserlaubnissen gekoppelt – als Richtwert werden rund vier thailändische Mitarbeiter beziehungsweise ein Kapital von 2 Millionen Baht je ausländischer Arbeitserlaubnis erwartet (die sogenannte 4:1-Regelung). Für spezialisierte Teams aus Europa oder für Startups, die mit einem kleinen internationalen Kernteam beginnen, ist diese Kopplung oft ein ernsthaftes praktisches Hindernis. BOI-Unternehmen sind davon ausgenommen: Die Arbeitserlaubnisse für ausländische Fachkräfte werden schneller erteilt und das Zahlenverhältnis Thai zu Ausländer ist nicht bindend. Ein deutsches Tech-Startup, das drei Entwickler aus Europa nach Bangkok holt, kann das mit BOI-Zulassung ohne Quotenprobleme tun.

Thai Limited (Non-BOI) als Alternative

Nicht jede Firmengründung in Thailand muss über das BOI laufen. Die reguläre Thai Company Limited ist einfacher, günstiger und schneller – Gründung in 4 bis 8 Wochen, keine Mindestkapitalanforderungen jenseits der Branchenstandards, keine BOI-Prüfung. Für viele Geschäftsmodelle ist sie die pragmatischere Wahl.

Die Thai Limited (Non-BOI) eignet sich besonders für: Dienstleistungsgesellschaften ohne kapitalintensiven Betrieb, Holdings und Beteiligungsgesellschaften, kleine Handelsbüros und Vertretungen sowie Unternehmen in Branchen, die vom BOI nicht gefördert werden. In diesen Fällen rechnet sich der 3-bis-6-monatige BOI-Antragsprozess wirtschaftlich nicht.

Der Hauptnachteil der Thai Limited ohne BOI ist neben dem 20-prozentigen Körperschaftsteuersatz die erwähnte 4:1-Quote für ausländische Mitarbeiter sowie die Beschränkung auf maximal 49 Prozent ausländisches Eigentum im Rahmen des Foreign Business Act – es sei denn, es liegt eine Foreign Business License vor. Im Vergleich dazu erlaubt das BOI volle 100-prozentige Auslandskomposition und vereinfachte Personalpolitik. Wer die Wahl hat und in einer BOI-fähigen Branche tätig ist, fährt in der Regel mit der BOI-Route besser – sofern er die Substanzanforderungen erfüllen kann und will.

Zum Vergleich lohnt sich auch ein Blick auf die Firmenverlagerung in die Schweiz, die für Europa-affine Unternehmer ein attraktives Alternativszenario darstellt, und auf die Firmengründung auf Zypern mit EU-Rechtssicherheit und 15 Prozent Körperschaftsteuer.

Antragsablauf bei BOI Schritt für Schritt

Der BOI-Antragsprozess gliedert sich in fünf klar strukturierte Phasen, die erfahrene lokale Berater routiniert begleiten können – aber nur dann, wenn die Projektgrundlagen sauber vorbereitet sind.

  • Phase 1 – Vorprüfung und Branchen-Mapping (2–4 Wochen): Abgleich des Geschäftsmodells mit den aktuellen BOI-Förderkategorien und -kriterien. Klärung der Eigentümerstruktur, des Kapitalbedarfs und der Personalplanung. Ergebnis: Einschätzung der Förderfähigkeit und Kategorie-Einstufung.
  • Phase 2 – Dokumentenvorbereitung (4–8 Wochen): Erstellung des Geschäftsplans auf BOI-Standard: Marktanalyse, Technologiebeschreibung, Investitionsplan, Personalstruktur, Umwelt- und Gesellschaftsverträglichkeit. Zusätzlich: Gesellschafterunterlagen, Kapitalherkunftsnachweise, technische Spezifikationen. Dies ist die aufwendigste Phase – Qualität und Vollständigkeit der Unterlagen bestimmen maßgeblich, wie schnell das BOI entscheidet.
  • Phase 3 – Einreichung und BOI-Komitee (4–8 Wochen nach Einreichung): Formale Einreichung beim BOI, Prüfung durch BOI-Analysten, mögliche Nachforderungen und Rückfragen, Präsentation vor dem BOI-Komitee. Bei technologisch anspruchsvollen Projekten kann es zu einem persönlichen Interview kommen.
  • Phase 4 – Genehmigung und Certificate of Promotion: Nach Komiteebeschluss erhält das Unternehmen das Certificate of Promotion mit exakt definierten Bedingungen (Kapital, Personal, Technologie, Betriebsaufnahmefrist – üblicherweise 3 Jahre nach Zertifikatsdatum). Erst jetzt ist die Förderung rechtlich gesichert.
  • Phase 5 – Betriebsaufnahme und Compliance: Das Unternehmen nimmt den Betrieb auf und meldet dies dem BOI (Opening of Business). Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Steuerbefreiungsperiode zu laufen. Regelmäßige BOI-Reports und die Einhaltung der Zertifikatsbedingungen sind Pflicht für die gesamte Förderperiode.

Gesamtdauer von Phase 1 bis zur endgültigen BOI-Genehmigung: typischerweise 3 bis 6 Monate. Mit einem erfahrenen lokalen BOI-Consultant am unteren Ende; bei komplizierten Projekten oder unvollständigen Unterlagen am oberen. Für die Gesamtplanung des Wegzugs nach Thailand empfehlen wir, den BOI-Prozess parallel zu anderen Vorbereitungen zu starten – nicht hintereinander.

Substanz-Anforderungen für deutsche Unternehmer

Das BOI fördert echten wirtschaftlichen Betrieb – keine Briefkastenstrukturen. Das ist nicht nur eine formale Anforderung, sondern auch die Bedingung für dauerhafte Rechtssicherheit. Wer mit einer BOI-Firma rein steuerliche Zwecke verfolgt, ohne tatsächlich operative Tätigkeit in Thailand zu entfalten, riskiert sowohl den Widerruf der BOI-Zulassung als auch Probleme mit der deutschen Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – ein Thema, das wir ausführlich in unserem Artikel zu den steuerlichen Aspekten des Auswanderns behandeln.

Was das BOI konkret erwartet:

  • Mindestkapital: Je nach Branche und Projektkategorie, typischerweise mindestens 1 Million Baht (ca. 25.000 EUR) für einfachere Software-Projekte bis 10 Millionen Baht (ca. 250.000 EUR) und mehr für kapitalintensive Fertigungsvorhaben. Das Kapital muss tatsächlich eingezahlt und für das Projekt verwendet werden.
  • Qualifiziertes Personal: Das Unternehmen muss Mitarbeiter in der beworbenen Technologie oder Branche beschäftigen. Für A1/A2-Projekte erwartet das BOI nachweislich qualifizierte Fachkräfte – nicht nur administrative Mitarbeiter.
  • Physisches Büro: Eine reale Geschäftsadresse mit Bürofläche (keine reine Briefkastenadresse). In Bangkok sind Coworking-Spaces in der Regel nicht ausreichend für höherwertige Projektkategorien; für Digital-Economy-Projekte gibt es aber teilweise flexiblere Handhabungen.
  • Operative Tätigkeit: Der im Geschäftsplan beschriebene Betrieb muss tatsächlich aufgenommen werden. Das BOI überprüft dies im Rahmen der Betriebsaufnahmemeldung und gelegentlich durch Vor-Ort-Besichtigungen.

Für deutsche Unternehmer, die ohnehin nach Thailand auswandern und dort tatsächlich leben und arbeiten möchten – wie es das LTR-Visum ermöglicht –, ist die Substanzerfordernis in der Praxis kein Hindernis. Wer hingegen eine reine Steueroptimierungsstruktur ohne echten Thailand-Bezug sucht, wird mit dem BOI nicht glücklich werden. In einem solchen Fall wäre die zyprische Limited mit Non-Dom-Status die substanznähere Alternative, oder die Firmenverlagerung in die Schweiz für Europa-nahe Standortstrategien.

Für Unternehmer, die bereits konkret über Thailand nachdenken und die grundsätzlichen Einreise- und Aufenthaltsvoraussetzungen verstehen möchten, empfehlen wir unseren Überblicksartikel zu den Voraussetzungen für das Auswandern nach Thailand.

Häufige Fehler bei der BOI-Firmengründung

Aus unserer Begleitung von Unternehmern auf dem Weg nach Thailand kennen wir die Stolperfallen, die den BOI-Prozess verzögern, verteuern oder im schlechtesten Fall scheitern lassen. Bevor Sie investieren, lohnt sich ein kurzes Erstgespräch – so klären wir die kritischen Punkte vorab. Die neun häufigsten Fehler:

  • Falsche Brancheneinstufung. Wer sein Geschäftsmodell zu optimistisch einer A1-Kategorie zuordnet, dem gibt das BOI-Komitee eine andere Einstufung – mit kürzerer Förderperiode. Eine realistische Vorab-Bewertung durch einen lokalen Berater verhindert Erwartungsbrüche.
  • Unvollständiger Geschäftsplan. Das häufigste Ursache für Nachforderungen und Verzögerungen. BOI-Analysten erwarten strukturierte Unterlagen nach BOI-Vorlage – kein generisches Pitch Deck.
  • Zu wenig Kapital eingeplant. Mindestkapitalanforderungen und tatsächlicher Investitionsbedarf klaffen häufig auseinander. Wer knapp kalkuliert, riskiert einen Zertifikatswiderruf bei späterer Kapitalunterschreitung.
  • BOI-Compliance nach Zertifikaterhalt ignoriert. Mit der Genehmigung beginnt die Pflicht zur regelmäßigen Berichterstattung ans BOI. Wer das vernachlässigt, verliert im schlimmsten Fall die Steuerbefreiung rückwirkend.
  • Kein Visa-Konzept vor der Gründung. Eine BOI-Firmengründung ohne parallele Planung des eigenen Aufenthaltsstatus ist ein häufiger Fehler. BOI-Zulassung und persönliches Visum müssen aufeinander abgestimmt sein – am besten mit dem LTR-Visum kombiniert.
  • Deutsche Wegzugsbesteuerung nicht vorab geprüft. Wer eine GmbH oder GmbH-Beteiligung aus Deutschland heraus hält und dann nach Thailand zieht, löst unter Umständen § 6 AStG aus. Die steuerliche Wegzugsplanung muss vor der Gründung in Thailand beginnen – nicht danach. Dazu empfehlen wir unseren Überblick für Deutsche, die auswandern.
  • Falsche Eigentumsstruktur. BOI erlaubt 100 Prozent Auslandsbesitz, setzt aber manchmal branchenspezifische Mindestanforderungen. Wer die Struktur falsch plant, muss sie nachträglich anpassen – kostspielig und zeitaufwendig.
  • Fehlende lokale Expertise. Der BOI-Prozess erfordert Thai-sprachige Kommunikation mit Behörden und detailliertes Wissen über aktuelle Förderkategorien, die sich jährlich ändern können. Deutsche Berater ohne Thai-Netzwerk können den Antrag nicht alleine stemmen.
  • Zu späte Planung der Krankenversicherung. BOI-Unternehmer, die das LTR-Visum nutzen, brauchen eine private Krankenversicherung mit mindestens 50.000 USD Deckung – und diese muss vor der Visumsbeantragung bestehen. Details dazu in unserem Artikel zur Krankenversicherung in Thailand.

Wie ExitBeratung Sie unterstützt

Wir begleiten Unternehmer bei der BOI-Firmengründung in Thailand von der ersten Branchenprüfung bis zur Betriebsaufnahmemeldung – aus einer Hand und mit einem Netzwerk aus zugelassenen Thai-Anwälten und lokalen BOI-Consultants, die den Prozess täglich betreiben. Geschäftsführer Adrian Dinkl ist Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München) und hat in zehn Jahren über 5.000 Mandanten betreut. Wir strukturieren nicht nur die Gesellschaft, sondern koordinieren parallel die steuerliche Wegzugsplanung in Deutschland, das LTR-Visum, die Krankenversicherung und die Vermögensübertragung – damit kein Element des Gesamtplans übersehen wird.

Für den vollständigen Überblick über Ihren Wegzug nach Thailand empfehlen wir unseren Thailand-Leitfaden sowie die Thailand-Beratungsseite mit allen Details zu Leistungsumfang und Ablauf. Wer zunächst einen breiteren Ländervergleich möchte, findet in unserem Artikel zum Auswandern als Deutscher eine strukturierte Orientierung.

Rechtshinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Aussagen zu LTR-Visum, BOI-Förderung und Steuerstatus beziehen sich auf den Stand 7. Juni 2026 und können sich ändern – insbesondere thailändische Steuerregeln zur Besteuerung ausländischer Einkünfte wurden 2024 angepasst. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie uns für ein persönliches Erstgespräch.

Häufige Fragen

  • Welche Branchen fördert das BOI in Thailand?

    Das Board of Investment fördert vor allem Technologie und Software (Digital Industries), Advanced Manufacturing, Elektronik und Halbleiter, Renewable Energy und Clean Technology, Biotechnologie und Medizintechnik sowie Agrar-Technologie und Logistik. Die Förderkategorien A1 bis A4 und B1/B2 bestimmen die Höhe und Dauer der Steuerbefreiung – A1-Betriebe mit dem höchsten volkswirtschaftlichen Mehrwert erhalten bis zu 8 Jahre Körperschaftsteuerbefreiung plus zusätzliche Vorteile wie Import-Duty-Befreiung und vereinfachte Arbeitserlaubnisse.

  • Wie lange dauert ein BOI-Antrag in Thailand?

    Der BOI-Antragsprozess dauert nach vollständiger Einreichung der Unterlagen typischerweise 3 bis 6 Monate. Die Prüfung durch das BOI-Komitee umfasst Geschäftsplan, Kapitalstruktur, Technologietransfer und volkswirtschaftlichen Mehrwert. Mit erfahrener lokaler Unterstützung lässt sich die Dauer am unteren Ende des Rahmens halten – Nachforderungen durch unvollständige Unterlagen sind der häufigste Grund für Verzögerungen.

  • Wie hoch ist die Steuerbefreiung bei einer BOI-Firma in Thailand?

    BOI-Unternehmen der Kategorie A1 und A2 erhalten eine vollständige Befreiung von der Körperschaftsteuer (normalerweise 20 Prozent) für bis zu 8 Jahre ohne Umsatzobergrenze. Kategorie A3 erhält 5 Jahre Befreiung, Kategorie A4 drei Jahre. Kategorie B1 genießt zusätzliche Nicht-Steuer-Vorteile ohne Körperschaftsteuerbefreiung. Nach Ablauf der Förderperiode gilt der reguläre Satz von 20 Prozent.

  • Welche Substanzanforderungen stellt das BOI an ausländische Unternehmer?

    Das BOI verlangt eine echte Geschäftstätigkeit in Thailand: qualifiziertes Personal, ein tatsächliches Büro, einen nachvollziehbaren Geschäftsplan und ein Mindestkapital – je nach Branche typischerweise ab 1 Million Baht (ca. 25.000 EUR) für einfachere Projekte bis deutlich mehr für kapitalintensive Branchen. Reine Briefkastenstrukturen werden nicht gefördert; das BOI erwartet operativen Betrieb mit messbarem wirtschaftlichem Beitrag zur thailändischen Wirtschaft.

  • Lohnt sich BOI oder ist eine normale Thai Limited sinnvoller?

    Eine Thai Company Limited (Non-BOI) ist einfacher und schneller zu gründen, zahlt aber von Anfang an 20 Prozent Körperschaftsteuer und unterliegt der 4:1-Regelung (vier Thai-Mitarbeiter pro ausländischer Fachkraft). Das BOI lohnt sich für Unternehmen in geförderten Branchen mit substanziellem Betrieb in Thailand: 0 Prozent Körperschaftsteuer für bis zu 8 Jahre, Import-Duty-Befreiung für Maschinen und vereinfachte Arbeitserlaubnisse ohne Quotenpflicht machen den Mehraufwand des Antragsverfahrens bei den richtigen Voraussetzungen schnell rentabel.

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