Ruhestand

Auswandern als Rentner: Wo es sich für vermögende Ruheständler 2026 lohnt

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Vergleichen Sie unsere Länder-Leitfäden: Schweiz, Südzypern, Nordzypern und Thailand.

Dieser Leitfaden richtet sich an Rentner mit nennenswertem Vermögen – Pension, Wertpapierportfolio, Immobilien – und zeigt, welche Zielländer 2026 steuerlich, rechtlich und medizinisch am attraktivsten sind. Wir betreuen seit über zehn Jahren vermögende Ruheständler beim Wegzug aus Deutschland und kennen die Stolpersteine: Wegzugsbesteuerung, DBA-Fallen, Krankenversicherungslücken und falsche Visa-Wahl. Dieser Artikel verdichtet das Wesentliche in einem Vergleich – mit klarer Empfehlung pro Profil.

Das Wichtigste in Kürze

  • Für vermögende Rentner mit Pension, Portfolio oder Immobilien sind je nach Profil fünf- bis sechsstellige Steuerersparnisse pro Jahr gegenüber dem Verbleib in Deutschland möglich.
  • Vier Zielländer stechen hervor: Schweiz (Pauschalbesteuerung, Nähe), Südzypern (Non-Dom, 17 Jahre 0 % Dividende, EU), Thailand (LTR Wealthy Pensioner, 0 % auf Auslandseinkünfte) und Nordzypern als Mittelmeer-Geheimtipp.
  • Wo Ihre Rente besteuert wird, entscheidet das jeweilige DBA: Schweiz und Zypern besteuern die DRV-Rente nach dem Kassenstaatsprinzip in Deutschland, Thailand dagegen im Wohnsitzstaat.
  • Die häufigsten Fehler sind zu späte Planung, ein zu weicher Umzug, übersprungene DBA-Prüfung und eine erst am Umzugstag organisierte Krankenversicherung.

Für wen dieser Leitfaden geschrieben ist – und für wen nicht

Wenn Sie diesen Artikel lesen, gehören Sie wahrscheinlich zu einer von drei Gruppen: Sie sind kurz vor dem Ruhestand und planen einen geordneten Wegzug aus Deutschland. Sie sind bereits in Rente und möchten Pension, Portfolio und Lebensstil steuerlich optimieren. Oder Sie sind ein Family Office bzw. Vermögensverwalter und prüfen Optionen für einen Mandanten. In allen drei Fällen geht es nicht darum, im Ausland günstiger zu leben, sondern darum, das aufgebaute Vermögen steuerlich klüger zu verwalten und gleichzeitig Lebensqualität, medizinische Versorgung und Rechtssicherheit zu erhalten.

Dieser Leitfaden ist nicht für Rentner ohne finanzielles Polster geschrieben. Wer mit knapper Rente plant, im Ausland mit geringeren Lebenshaltungskosten zurechtzukommen, sollte sich anders informieren – die Schweizer Pauschalbesteuerung, der zyprische Non-Dom-Status oder das thailändische LTR-Visum verlangen sämtlich ein gewisses Mindestvermögen oder Mindesteinkommen. Genau diese Eintrittsschwelle ist aber der Grund, warum sie für vermögende Ruheständler so attraktiv sind: Sie verwandeln Vermögen in deutlich höhere Netto-Einkünfte als der Verbleib in Deutschland.

Warum vermögende Rentner Deutschland verlassen

Definition: Wer als vermögender Rentner aus Deutschland auswandert, verlagert seine Steuerresidenz in ein Zielland mit niedrigerer Besteuerung von Pensionen, Dividenden, Zinsen und Mieten. Die Folge sind je nach Profil fünf- bis sechsstellige Steuerersparnisse pro Jahr – kombiniert mit besserem Klima, höherer Diskretion und stabileren Eigentumsrechten. Voraussetzung ist ein sauberer Wegzug nach deutschem Steuerrecht und ein DBA-konformer Aufbau der neuen Steuerresidenz.

Deutschland gehört für vermögende Ruheständler zu den steuerlich anspruchsvollsten Wohnsitzländern Europas. Pensionseinkünfte werden mit dem persönlichen Spitzensteuersatz besteuert, Kapitalerträge mit Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer auf rund 27 Prozent, und Dividenden aus deutschen wie ausländischen Quellen fallen nach dem Halbeinkünfteverfahren mehrfach an. Hinzu kommt eine vergleichsweise strenge Erbschaft- und Schenkungssteuer, die bei einem Wegzug erst nach Ablauf der erweiterten beschränkten Steuerpflicht voll entfällt.

Wer wesentliche Beteiligungen an Kapitalgesellschaften hält, läuft beim Wegzug zudem in die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG – auch im Ruhestand. Das Thema erläutern wir in unserem Schwerpunktartikel zu Auswandern und Steuern. Für Rentner ohne Unternehmensbeteiligungen ist der zentrale Steuerhebel nicht die Wegzugsbesteuerung, sondern die Verlagerung der Steuerresidenz: Im Wohnsitzstaat fallen Pensionen, Dividenden, Zinsen und Mieten je nach DBA und Steuerregime völlig anders an als in Deutschland. Genau hier setzen die vier Top-Zielländer dieses Leitfadens an.

Ein zweites Motiv, das in unseren Erstgesprächen regelmäßig genannt wird, ist Lebensqualität und Sicherheit: mildes Klima, geringere Bürokratie, stabilere Eigentumsrechte, höhere Diskretion. Steuern sind oft nur der Anlass, der die Entscheidung auslöst – die eigentliche Motivation reicht meist tiefer.

Die 4 Top-Zielländer für vermögende Ruheständler 2026

Vier Länder stechen für vermögende deutsche Rentner deutlich hervor. Jedes davon adressiert ein anderes Profil – Stabilität versus EU-Komfort versus steuerliche Maximaloptimierung versus Mittelmeer-Geheimtipp. Hier der Direktvergleich.

Schweiz – Stabilität, Pauschalbesteuerung und Nähe zu Deutschland

Für deutsche Ruheständler, die kulturelle Nähe, höchste Rechtssicherheit und ein erstklassiges Gesundheitssystem suchen, ist die Schweiz die naheliegende Wahl. Vermögende Pensionierte können in vielen Kantonen die Pauschalbesteuerung (Aufwandbesteuerung) nutzen – statt nach den tatsächlichen Einkünften wird nach einem Vielfachen der Lebenshaltungskosten besteuert. Voraussetzung ist, dass keine Erwerbstätigkeit in der Schweiz ausgeübt wird – eine Bedingung, die Rentner naturgemäß erfüllen.

Hinzu kommen Kapitalgewinne, die für Privatanleger in der Schweiz grundsätzlich steuerfrei sind, sowie kantonal stark variierende Vermögens- und Einkommensteuersätze. Kantone wie Zug, Schwyz, Nidwalden oder das Tessin gehören zu den steueroptimierten Standorten. Deutsche erhalten als EU/EFTA-nahe Staatsbürger über das Freizügigkeitsabkommen Zugang zur Schweizer B-Bewilligung, die nach fünf Jahren in die C-Bewilligung übergeht. Die KVG-Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten verpflichtend und kostet je nach Region 300–600 CHF pro Monat – für die Versorgungsqualität ein faires Verhältnis.

Südzypern – Non-Dom-Status, 17 Jahre 0 % Dividende, volle EU-Mitgliedschaft

Für vermögende Rentner mit substanziellem Wertpapierportfolio ist die Republik Zypern eines der attraktivsten Ziele Europas. Der zyprische Non-Dom-Status befreit Steuerresidenten für 17 Jahre von der Special Defence Contribution auf Dividenden und Zinsen – effektiv also 0 Prozent auf den Großteil eines klassischen Ausschüttungsportfolios. Hinzu kommen 0 Prozent Erbschaftsteuer, ein günstiges Körperschaftsteuerregime von 15 Prozent (Reform 2026; zuvor 12,5 Prozent) und ein international anerkanntes Steuerresidenz-Modell.

Ein weiterer Hebel ist die 60-Tage-Regel: Wer in Zypern eine Immobilie unterhält und mindestens 60 Tage pro Jahr dort verbringt – ohne in einem anderen Staat als Steuerresident zu gelten – wird zyprischer Steuerresident. Für Auswanderer mit Familie oder Geschäftsterminen in mehreren Ländern ist diese Flexibilität ein erheblicher Vorteil. Limassol und Paphos sind die etablierten Zentren deutscher und mitteleuropäischer Auswanderer. Die Gesundheitsversorgung läuft über GESY plus private Zusatzversicherung (100–400 EUR pro Monat). Details zum Steuermodell für Pensionäre vertiefen wir in unserem Artikel Auswandern nach Zypern als Rentner.

Thailand – LTR Wealthy Pensioner und 0 % auf Auslandseinkünfte

Für Ruheständler mit klarer Tropen-Affinität ist Thailand seit Einführung des Long-Term Resident Visums (LTR) das steuerlich attraktivste Ziel Südostasiens. Die Unterkategorie Wealthy Pensioner wendet sich gezielt an Rentner ab 50 Jahren mit einem Jahres-Renteneinkommen von mindestens 80.000 USD – oder alternativ 40.000 USD Renteneinkommen plus 250.000 USD Investments in Thailand. LTR-Inhaber zahlen 0 Prozent auf nach Thailand übertragene oder im Ausland belassene Auslandseinkünfte – ein Vorteil, der für klassische Ausschüttungsportfolios oder mehrere Pensionsströme eine erhebliche Hebelwirkung hat.

Hinzu kommen ein zehn Jahre gültiges, verlängerbares Aufenthaltsrecht, vereinfachtes 90-Day-Reporting (jährlich statt vierteljährlich), Arbeitserlaubnis ohne Quote, ein Fast-Track am Flughafen und im Immigration Office sowie eine im internationalen Vergleich exzellente private Gesundheitsversorgung. Spitzenkliniken wie Bumrungrad, Bangkok Hospital oder Samitivej sind weltweit für Medical Tourism bekannt. Die LTR-Pflicht zur privaten Krankenversicherung von mindestens 50.000 USD Deckung lässt sich über internationale Anbieter für 200–500 EUR monatlich abdecken – Details siehe Krankenversicherung in Thailand. Eine ausführliche Aufbereitung für Rentner liefert unser Artikel Auswandern nach Thailand als Rentner.

Nordzypern – Geheimtipp am Mittelmeer mit 0 % auf Auslandseinkünfte

Für Auswanderer, die mediterranes Klima ohne EU-Bürokratie suchen und niedrigere Lebenshaltungskosten priorisieren, kann Nordzypern eine sehr persönliche Wahl sein. Auslandseinkünfte werden hier grundsätzlich nicht besteuert, die Lebenshaltungskosten liegen merklich unter EU-Niveau und das britisch geprägte Rechtssystem ist für deutsche Auswanderer gut zugänglich. Die Einschränkung: Die Türkische Republik Nordzypern (TRNC) ist außer von der Türkei international nicht anerkannt, und der EU-Schutz greift nicht. Für Rentner mit hoher Reiselust und mehreren Lebensmittelpunkten kann das ein akzeptabler Trade-off sein – als alleiniger Pass-Wohnsitz ist Nordzypern in der Regel die zweite Wahl gegenüber Südzypern.

Auswandern wohin als Rentner – die Entscheidungsmatrix nach Profil

In unseren Erstgesprächen kristallisieren sich vier wiederkehrende Profile heraus. Wenn Sie sich in einem davon wiedererkennen, ist der jeweilige Wegweiser ein guter Ausgangspunkt – die finale Entscheidung verlangt in jedem Fall eine individuelle Steuermodellierung.

  • Profil A – Hohe Pension, großes Portfolio, Nähe zu Deutschland gewünscht: Schweiz mit Pauschalbesteuerung in einem Kanton wie Zug, Schwyz, Nidwalden oder Tessin. Stabilität, Diskretion und Rechtssicherheit auf höchstem Niveau, dafür höhere Lebenshaltungskosten.
  • Profil B – Dividenden-/zinsstarkes Portfolio, EU-Bindung gewünscht, Mittelmeer-Lifestyle: Südzypern mit Non-Dom-Status und 60-Tage-Regel. Effektiv 0 Prozent auf Dividenden für 17 Jahre, volle EU-Freizügigkeit, milde Winter in Limassol oder Paphos.
  • Profil C – Hohe Auslandseinkünfte, Asien-Affinität, Klima- und Lifestyle-orientiert: Thailand mit LTR Wealthy Pensioner Visum. 0 Prozent auf Auslandseinkünfte, zehn Jahre Aufenthaltsrecht, exzellente Privatmedizin in Bangkok oder Chiang Mai.
  • Profil D – Mittelmeer ohne EU, niedrigere Lebenshaltungskosten, Reisefreude: Nordzypern als Zweitwohnsitz oder Hauptwohnsitz bei akzeptierter Nicht-EU-Lage und einfacher Visa-Strukturierung.

Wer noch unschlüssig ist, welches Land überhaupt passt, findet in unserem ausführlichen Länder-Vergleich Auswandern – wohin am besten? eine breiter angelegte Übersicht.

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Welches Zielland passt zu Ihrem Ruhestand?

Rechtsanwalt Adrian Dinkl und sein Expertennetzwerk prüfen Ihre Pension, Ihr Portfolio und Ihre Familiensituation und empfehlen das steuerlich passende Zielland – vertraulich und unverbindlich.

Pensionseinkünfte und DBA – wo wird Ihre Rente besteuert?

Die Frage „Wo wird meine Rente besteuert?“ entscheidet sich nicht im Zielland, sondern im Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) zwischen Deutschland und dem Zielstaat. Die wichtigsten Eckpunkte für die vier Top-Zielländer dieses Leitfadens:

  • DBA Deutschland–Schweiz: Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung sind nach dem Kassenstaatsprinzip in Deutschland steuerpflichtig; die Schweiz stellt sie unter Progressionsvorbehalt frei. Betriebsrenten aus deutschen Quellen sind im Einzelfall zu prüfen. Schweizer Renten (1. Säule/AHV, 2. Säule) werden für in der Schweiz Ansässige im Wohnsitzstaat besteuert. Mit Schweizer Pauschalbesteuerung wird die tatsächliche Einkunftshöhe für die Steuer in der Schweiz weitgehend irrelevant.
  • DBA Deutschland–Zypern: Bei Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung greift nach Art. 17 Abs. 2 das Kassenstaatsprinzip – die Steuerpflicht bleibt in Deutschland, Zypern stellt frei. Private Renten und Betriebsrenten werden dagegen nach Art. 17 Abs. 1 grundsätzlich im Wohnsitzstaat Zypern besteuert. Für die in Zypern erfassten ausländischen Renten gilt ein Wahlrecht: pauschal 5 Prozent ab einem Freibetrag von 5.000 EUR pro Jahr (Reform 2026; zuvor 3.420 EUR) – oder die reguläre Steuerprogression. Dividenden und Zinsen sind unter Non-Dom-Status 17 Jahre lang von der Special Defence Contribution befreit (effektiv 0 Prozent).
  • DBA Deutschland–Thailand: Renten aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung werden nach Art. 18 DBA grundsätzlich im Wohnsitzstaat (Thailand) besteuert; lediglich Beamtenpensionen und vergleichbare Zahlungen aus öffentlicher Kasse bleiben nach dem Kassenstaatsprinzip in Deutschland steuerpflichtig. Mit dem LTR-Visum bleiben nach Thailand übertragene oder im Ausland belassene Auslandseinkünfte – einschließlich privater Renten und Portfolio-Ausschüttungen – steuerfrei.
  • Nordzypern: Kein DBA mit Deutschland in EU-üblicher Form – Doppelbesteuerung ist hier ein praktisches Thema und sollte mit lokalen Beratern strukturiert werden.

Die konkrete Berechnung verlangt immer eine DBA-Auslegung im Einzelfall – inklusive Prüfung auf Quellensteuern, anrechenbare Beträge und der Bescheinigung der ausländischen Steuerresidenz gegenüber dem deutschen Finanzamt. Wie hoch Ihre Rente nach dem Wegzug netto bleibt, klären wir mit unseren Steuerberatern im Ziel- und Ausgangsland aus einer Hand in einem persönlichen Erstgespräch.

Wegzugsbesteuerung für Rentner: Was Sie wissen müssen

Wenn Sie als Rentner ausschließlich Renteneinkünfte und ein gewöhnliches Wertpapierportfolio halten, ist die Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG für Sie in der Regel kein Thema – sie greift nur bei wesentlichen Beteiligungen (ab 1 Prozent) an Kapitalgesellschaften. Halten Sie aber noch Anteile an einer GmbH, einer Familienholding oder einer ausländischen Beteiligung in dieser Größenordnung, wird ein fiktiver Veräußerungsgewinn besteuert – auch ohne tatsächlichen Verkauf.

Relevanter für die meisten Rentner ist die erweiterte beschränkte Steuerpflicht nach § 2 AStG: Wer nach Deutschland in ein Niedrigsteuerland verzieht (worunter etwa Thailand unter LTR-Bedingungen oder Nordzypern fallen können) und weiter wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt für bis zu zehn Jahre teilweise in Deutschland steuerpflichtig. Schweiz und Südzypern gelten in dieser Hinsicht nicht als Niedrigsteuerländer und sind deshalb für deutsche Rentner steuerlich besonders rechtssicher. Die vollständige Übersicht finden Sie in unserem Artikel Auswandern und Steuern.

Krankenversicherung für vermögende Auswanderer-Rentner

Mit dem Wegzug aus Deutschland endet die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in der Regel. Privatversicherte können je nach Tarif eine Anwartschaft halten, sollten den späten Rückkehrfall aber realistisch einschätzen. Im Zielland gibt es vier typische Modelle:

  • Schweiz: KVG-Grundversicherung ist innerhalb von drei Monaten Pflicht, 300–600 CHF pro Monat. Ergänzende Privatzusatzversicherungen sind in fast jedem Spital verfügbar.
  • Südzypern: Öffentliches GESY mit einkommensabhängigem Beitrag (typisch 2,65 Prozent vom Renteneinkommen) plus private Zusatzversicherung für 100–400 EUR monatlich.
  • Thailand: Private Krankenversicherung ist für das LTR-Visum verpflichtend (mindestens 50.000 USD Deckung). Internationale Anbieter wie Cigna, Allianz Worldwide Care oder April International decken Bumrungrad, Bangkok Hospital und Samitivej für 200–500 EUR monatlich ab.
  • Nordzypern: Private Versicherung über internationale Anbieter oder lokale Pakete; für komplexere Behandlungen weichen viele Auswanderer nach Istanbul oder Südzypern aus.

Krankenversicherung ist die häufigste Ursache nachträglicher Korrekturen – planen Sie diesen Punkt nicht erst nach dem Umzug, sondern vor der Abmeldung in Deutschland. Welcher Tarif für Ihr Alter und Ihr Zielland sinnvoll ist, besprechen Sie am schnellsten in einem persönlichen Erstgespräch.

Häufige Fehler vermögender Ruheständler bei der Auswanderung

Aus zehn Jahren Begleitung von 5.000+ Mandanten in unserer Kanzlei kennen wir die Wiederholungsmuster, die regelmäßig Geld und Nerven kosten. Die fünf häufigsten Fehler:

  • Zu späte Planung. Die steuerliche Vorbereitung des Wegzugs lohnt sich oft schon zwei bis drei Jahre vorher – etwa wenn Ausschüttungspolitik, Anteilshöhen oder Holdingstrukturen noch angepasst werden können.
  • 183-Tage-Regel ignoriert. Ein „weicher“ Umzug, bei dem man weiter mehrheitlich in Deutschland lebt, verhindert die steuerliche Wegzugswirkung – der Wohnsitzwechsel muss sauber dokumentiert sein.
  • DBA nicht im Detail geprüft. Wer ohne Prüfung des DBA in das Zielland geht, riskiert Doppelbesteuerung oder unerwartete Quellensteuern auf Renteneinkünfte.
  • Erbschaft- und Schenkungsteuer unterschätzt. Ohne richtige Planung gilt das deutsche Erbschaftsteuerrecht noch fünf Jahre nach Wegzug fort – kombinierte Gestaltungen über Stiftungen oder Schenkungen vor Wegzug sind oft sinnvoll.
  • Krankenversicherung erst am Umzugstag organisiert. Vorerkrankungen, Wartezeiten und Risikozuschläge machen späte Abschlüsse teuer oder unmöglich – internationale Tarife müssen lange vor dem Umzug fixiert werden.

Wie ExitBeratung Sie unterstützt

Wir betreuen vor allem vermögende Rentner mit Pension, Portfolio und Immobilien, die ihren Ruhestand steueroptimiert ins Ausland verlagern möchten. Geschäftsführer Adrian Dinkl ist zugelassener Rechtsanwalt (Rechtsanwaltskammer für den OLG-Bezirk München) und hat in zehn Jahren über 5.000 Mandanten betreut. Unser Netzwerk aus Steuerberatern und Anwälten in Schweiz, Zypern und Thailand strukturiert Ihren Wegzug aus einer Hand – inklusive Pensionstransfer, DBA-Prüfung, Krankenversicherung und Erbschaftsplanung.

Vertiefen Sie das Thema in unseren Länder-Leitfäden: Auswandern in die Schweiz, Auswandern nach Südzypern, Auswandern nach Nordzypern, Auswandern nach Thailand. Wenn Sie sich grundsätzlich fragen, was eine seriöse Auswanderungsberatung leisten muss, finden Sie das in unserem Artikel Auswanderungsberatung.

Rechtshinweis: Dieser Artikel ersetzt keine individuelle Steuer- oder Rechtsberatung. Aussagen zu Steuersätzen, Aufenthaltsgenehmigungen und Verfahren beziehen sich auf den Stand 1. Juni 2026 und können sich ändern. Für eine verbindliche Einschätzung Ihrer Situation kontaktieren Sie uns für ein persönliches Erstgespräch.

Häufige Fragen

  • Lohnt sich Auswandern als Rentner wirklich für vermögende Ruheständler?

    Ja – für Rentner mit Pension, Wertpapierportfolio oder Immobilieneinkünften kann der Umzug ins Ausland fünf- bis sechsstellige Steuerersparnisse pro Jahr bedeuten. Schweizer Pauschalbesteuerung, zyprischer Non-Dom-Status oder das thailändische LTR Wealthy Pensioner Visum sind speziell auf wohlhabende Ruheständler zugeschnitten und führen zu deutlich höheren Netto-Einkünften gegenüber dem Verbleib in Deutschland.

  • Wohin auswandern als Rentner – Schweiz, Zypern oder Thailand?

    Die richtige Entscheidung hängt von Vermögensstruktur, Klima-Präferenz und Familiensituation ab. Die Schweiz bietet höchste Stabilität und Pauschalbesteuerung in geeigneten Kantonen. Zypern verbindet 0 Prozent Dividendensteuer (Non-Dom für 17 Jahre) mit voller EU-Mitgliedschaft. Thailand ist über das LTR Wealthy Pensioner Visum die steueroptimierteste Option für Auslandseinkünfte – inklusive zehnjährigem Aufenthalt und exzellenter Privatmedizin.

  • Was passiert mit meiner deutschen Rente, wenn ich auswandere?

    Die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung wird weltweit ausgezahlt. Wo sie besteuert wird, regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen (DBA): Bei der Schweiz (Art. 18 DBA) und bei Zypern (Art. 17 Abs. 2 DBA) bleibt die DRV-Rente nach dem Kassenstaatsprinzip in der deutschen Steuerpflicht – die Schweiz und Zypern stellen jeweils frei (in der Schweiz unter Progressionsvorbehalt). Bei Thailand (Art. 18 Abs. 1 DBA) liegt das Besteuerungsrecht für die DRV-Rente dagegen beim Wohnsitzstaat. Beamtenpensionen verbleiben in allen drei DBA in Deutschland. Betriebsrenten und private Renten werden je nach DBA unterschiedlich behandelt und sollten im Einzelfall geprüft werden.

  • Welche Steuern fallen auf meine Pension und mein Portfolio im Ausland an?

    Das hängt vom Zielland ab: Mit dem zyprischen Non-Dom-Status fallen 17 Jahre lang 0 Prozent auf Dividenden und Zinsen an. Das thailändische LTR-Visum stellt Auslandseinkünfte vollständig steuerfrei. Die Schweizer Pauschalbesteuerung knüpft an die Lebenshaltungskosten an und macht die tatsächliche Einkunftshöhe für die Besteuerung irrelevant. In Nordzypern sind Auslandseinkünfte ebenfalls steuerfrei – allerdings ohne EU-Schutz.

  • Wie funktioniert die Krankenversicherung als Rentner im Ausland?

    Mit dem Wegzug aus Deutschland endet in der Regel die Mitgliedschaft in der GKV. Die Schweiz schreibt innerhalb von drei Monaten den Abschluss einer KVG-Grundversicherung vor (300–600 CHF pro Monat). Zypern bietet das öffentliche GESY plus private Zusatzversicherung (100–400 EUR pro Monat). Thailand verlangt für das LTR-Visum eine private Krankenversicherung mit mindestens 50.000 USD Deckung (200–500 EUR pro Monat) – die private Versorgung in Krankenhäusern wie Bumrungrad oder Bangkok Hospital zählt zu den weltweit besten.

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